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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der sus.raw GmbH (Marke scrap2VALUE)

für den Verkauf gebrauchter und aufgearbeiteter Industriekomponenten über den Online-Shop scrap2value.com sowie für Beratungs- und Dienstleistungen

Stand: 23.06.2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren sowie über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, die zwischen der

sus.raw GmbH

Binsdorfer Str. 1B

70567 Stuttgart

Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer: Maximilian Wagner, Dr. Mostafa Biglari

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 789563

USt-IdNr.: DE361734131

Telefon: 02151 831639

E-Mail: info@scrap2value.com

(nachfolgend „Verkäufer“ bzw. bei Beratungs- und Dienstleistungen „Anbieter“) und dem Kunden geschlossen werden. Verträge über die Lieferung von Waren kommen über den Online-Shop unter scrap2value.com zustande; Beratungs- und Dienstleistungen werden auf Grundlage gesonderter Angebote vereinbart.

(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3) Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen annehmen, und zwar durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform, durch Übersendung der Ware oder durch Anforderung der Zahlung. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Aufgrund der Beschaffenheit der angebotenen Gebrauchtware ist jede Position regelmäßig ein Einzelstück (Unikat). Ist eine bestellte Ware nicht verfügbar, weil sie zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde, teilt der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich mit; ein Vertrag kommt insoweit nicht zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

§ 3 Beschaffenheit der Ware (Gebrauchtware)

(1) Gegenstand des Vertrages sind gebrauchte, demontierte und/oder aufgearbeitete Industriekomponenten. Der Kunde ist sich bewusst, dass es sich nicht um Neuware handelt.

(2) Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit ist allein die konkrete Artikelbeschreibung sowie die zum jeweiligen Artikel hinterlegten Fotos und Angaben (z. B. Typ-/Bestellnummer, Zustand, ggf. Prüfvermerk). Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nicht geschuldet.

(3) Gebrauchsbedingte Spuren wie Kratzer, Verfärbungen, Staub, Lagerspuren oder geringfügige optische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen und nach der Verkehrsanschauung bei Gebrauchtware dieser Art zu erwarten sind.

(4) Angaben zu Maßen, Gewichten, Abbildungen und technischen Daten dienen der Beschreibung und sind keine Beschaffenheitsgarantie. Eine Garantie übernimmt der Verkäufer nur, soweit sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist (siehe § 9).

(5) Soweit eine Ware ausdrücklich als „ungeprüft“ gekennzeichnet ist, wird keinerlei Aussage zur Funktionsfähigkeit getroffen.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. erfolgt die Rechnungsstellung ggf. steuerfrei; der Kunde ist verpflichtet, eine gültige USt-IdNr. anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die anfallenden Versand- und Transportkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich „frei Haus“ vereinbart ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse; die Ware wird nach vollständigem Zahlungseingang versandt.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen, spätestens mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.

(3) Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages sicherungshalber ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.

§ 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Der Kunde ist Kaufmann und hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen (Rügepflicht gemäß § 377 HGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, den der Verkäufer arglistig verschwiegen hat.

(3) Da es sich um gebrauchte Ware handelt, wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Aufgrund des Unikatcharakters gebrauchter Ware kann eine Ersatzlieferung ausgeschlossen sein; in diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Sekundärrechte (Minderung oder Rücktritt) zu.

(5) Die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 3 bleibt unberührt; insbesondere begründen die dort genannten gebrauchstypischen Eigenschaften keinen Mangel.

§ 9 Funktionsgarantie

(1) Für Artikel, die im Online-Shop ausdrücklich mit dem Hinweis „Funktionsgarantie“ gekennzeichnet sind, übernimmt der Verkäufer zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung eine freiwillige Garantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus § 8 werden hierdurch nicht eingeschränkt und bestehen unentgeltlich neben der Garantie.

(2) Garantiegeber: sus.raw GmbH, Binsdorfer Str. 1B, 70567 Stuttgart.

(3) Inhalt der Garantie: Der Verkäufer garantiert, dass der gelieferte Artikel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs funktionsfähig im Sinne der zum Artikel hinterlegten Funktionsbeschreibung ist und während der Garantiedauer seine Grundfunktion behält.

(4) Garantiedauer: Die Garantiedauer beträgt – sofern beim jeweiligen Artikel nicht ausdrücklich abweichend angegeben – drei (3) Monate ab Ablieferung der Ware.

(5) Geltendmachung: Der Garantiefall ist innerhalb der Garantiedauer in Textform an info@scrap2value.com unter Angabe der Bestell- bzw. Rechnungsnummer und einer Beschreibung des Funktionsausfalls anzuzeigen. Der Verkäufer leistet im Garantiefall nach seiner Wahl durch Reparatur, Austausch oder Erstattung des Kaufpreises.

(6) Ausschlüsse: Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Installation, Bedienung oder Lagerung, durch Eingriffe Dritter, durch normalen Verschleiß sowie durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Bei ausdrücklich als „ungeprüft“ gekennzeichneten Artikeln besteht keine Funktionsgarantie.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden, soweit nicht ein Fall der Absätze 1 oder 2 vorliegt.

(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Beratungs- und Dienstleistungen

(1) Anwendungsbereich. Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend und vorrangig für Verträge über Beratungs-, Analyse- und sonstige Dienstleistungen des Anbieters (z. B. Potenzial- und Stoffstromanalysen, Konzepterstellung, Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen; nachfolgend „Beratungsleistungen“). Bei Widersprüchen zu den vorstehenden, auf den Warenkauf zugeschnittenen Regelungen gehen die Bestimmungen dieses § 11 für Beratungsleistungen vor.

(2) Vertragstyp und Leistungsgegenstand. Beratungsleistungen werden als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB erbracht. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. einer bestimmten Kosten- oder CO₂-Einsparung). Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Werkleistung (§ 631 BGB) vereinbart ist. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden überlassenen Informationen vertrauen.

(4) Vergütung. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen oder zu einem vereinbarten Festpreis gemäß Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nach Aufwand erbrachte Leistungen monatlich abgerechnet; Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. § 4 (Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer) und § 5 (Zahlungsbedingungen) gelten entsprechend.

(5) Termine. Zeitpläne und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(6) Einsatz Dritter. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Eine Eingliederung des eingesetzten Personals in den Betrieb des Kunden findet nicht statt; ein Arbeitnehmerüberlassungs- oder Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

(7) Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte. An den im Rahmen der Beratungsleistungen erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Berichte, Auswertungen) räumt der Anbieter dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen eigenen, internen Zwecke ein. An Methoden, Know-how, Vorlagen und allgemeinen Erkenntnissen behält der Anbieter sämtliche Rechte; er bleibt berechtigt, diese auch für andere Kunden zu verwenden.

(8) Mängel bei Werkleistungen. Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung im Sinne des Absatzes 2 geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Abnahme beträgt; die Ausnahmen nach § 8 (3) Satz 2 (u. a. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperschäden) gelten entsprechend. Auf reine Dienstleistungen finden Mängelgewährleistungsrechte keine Anwendung.

(9) Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(10) Vertragsdauer und Kündigung. Die Dauer des Vertrages und der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den Vereinbarungen der Parteien. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung eine wesentliche Vertragspflicht fortgesetzt verletzt oder wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Die Kündigung bedarf der Textform.

(11) Haftung. Für die Haftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit Beratungsleistungen gilt § 10 entsprechend.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Stuttgart. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.